Ein Richter oder eine Richterin, der oder die Fälle im Bereich des Strafrechts bearbeitet. Alle Richter und Richterinnen werden gleich ausgebildet, egal in welchem Bereich des Rechts sie arbeiten werden. Richter und Richterinnen, die im Gebiet des Strafrechts arbeiten, dürfen nicht blind sein – das wird zumindest aus einer komplizierten Formulierung im Gesetz geschlussfolgert. Blinde Menschen dürfen aber doch Richter oder Richterin werden, wenn sie andere Arten von Fällen, z.B. im Zivilrecht oder Ausländerrecht, bearbeiten. Denn in den Gesetzen zu diesen Rechtsbereichen gibt es eine entsprechende Formulierung nicht.
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“Die Andersmacher”
Auf "Die Andersmacher" stellen sich Menschen mit Behinderung vor und erzählen, was sie in ihrem Leben anders gemacht haben.
Zusätzlich zu den Videos findest du zu jeder Person weitere Infos zum Lesen, Hören und Angucken.
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