Als 1. Arbeitsmarkt wird der Arbeitsmarkt bezeichnet, in dem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse ohne staatliche Zuschüsse oder sonstige Maßnahmen bestehen und ein*e Arbeitnehmer*in einen regulären Erwerbslohn bekommt. Der 1. Arbeitsmarkt richtet sich nach der Arbeitsmarktpolitik der freien Wirtschaft, in der Angebot und Nachfrage aufeinandertreffen. Im Gegensatz dazu steht der 2. Arbeitsmarkt: Dieser umfasst staatlich geförderte Beschäftigungsprogramme wie z.B. die Tätigkeiten in einer Behindertenwerkstatt, für die es nur ein geringes Entgelt oder “Taschengeld” gibt.
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“Die Andersmacher”
Auf "Die Andersmacher" stellen sich Menschen mit Behinderung vor und erzählen, was sie in ihrem Leben anders gemacht haben.
Zusätzlich zu den Videos findest du zu jeder Person weitere Infos zum Lesen, Hören und Angucken.
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